Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes
Der Begriff Kulturgutschutz (Kulturgüterschutz) bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust. Diese Maßnahmen lassen sich unterteilen in
- Allgemeiner Schutz
- Schutz bei bewaffneten Konflikten
- Schutz gegen Abwanderung
- Rückgabe
Die in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Schutz des Kulturgutes verfolgen unterschiedliche Ziele und beruhen primär auf drei Quellen
- Nationales Recht
- Recht der Europäischen Gemeinschaft
- Internationales Recht (Völkerrecht)
Nationaler Kulturgutschutz
Die nationalen Regelungen, wie die Regelungen des Bundes und der Länder, dienen primär dem allgemeinen Schutz des deutschen Kulturgutes vor Verbringung, Beschädigung und Zerstörung sowie vor seiner Ausfuhr in das Ausland. (mehr)
Europäischer Kulturgutschutz
Die Vorschriften der Europäischen Union unterscheiden sich fundamental vom internationalen Recht (Völkerrecht). Die den Kulturgutschutz betreffenden Regelungen sehen einerseits den Schutz vor einer Ausfuhr in Drittstaaten (Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind) vor. Andererseits sollen bei einer unrechtmäßigen Ausfuhr eines geschützten Kulturgutes aus einem Mitgliedstaat und dessen Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat Rückgabeansprüche gewährleistet werden. Die Regelungen zur Rückgabe enthalten auch Maßnahmen, die dem physischen Erhalt der Kulturgüter dienen. (mehr)
Internationaler Kulturgutschutz
Der internationale (völker- und europarechtliche) Kulturgutschutz ist die Summe aller Regelungen, die aufgrund internationaler Verträge (Konventionen oder Übereinkommen) besondere Rechtsnormen für Kulturgüter schaffen. Die jeweiligen Konventionen werden oft von internationalen Organisationen, wie der UNESCO oder dem Europarat, ausgearbeitet.
Diese internationalen Konventionen regeln den globalen Schutz von Kulturgütern. Zu den Zielen gehören
- Schutz des Weltkulturerbes vor Zerstörung und Plünderung
- Gewährung gegenseitiger Rückgabeansprüche der Staaten untereinander
- Verhinderung der illegalen Einfuhr und Ausfuhr von geschütztem Kulturgut
Einige spezielle Übereinkommen thematisieren aber auch den Kulturgutschutz in Friedens- und in Kriegszeiten. (mehr)
Verhaltenskodizes
Über nationale und internationale Rechtsbestimmungen hinaus existieren auch berufsständische Regelungen, sogenannte „Gebräuche des Handels“
und Selbstverpflichtungserklärungen von Verbänden, die oft in verschiedenen Kodizes festgeschrieben sind.
Diese Verhaltenskodizes sind zwar keine Rechtsnormen, sie sehen aber Sorgfaltspflichten und bei Verstößen Sanktionsmaßnahmen für die Verbandsmitglieder vor und begründen unter Umständen auch eine erhöhte Haftung gegenüber Dritten. (mehr)



















