kulturgutschutz deutschland

Datenbankrecherche

Die Länder führen ihre Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes in einer Datenbank. In dieser Datenbank können Sie nach den als national wertvoll eingetragenen Kulturgütern und beweglichen Kulturdenkmalen recherchieren, die auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) in der Fassung vom 18. Mai 2007, des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 31. Juli 2016 oder der Denkmalschutzgesetze der Länder geschützt sind. Die Unterschutzstellung in Deutschland gewährleistet für diese auch einen besonderen Schutzstatus in der Europäischen Union und in den Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970.

Mit Inkrafttreten des KGSG wurde die vormals geltende begriffliche Trennung zwischen Archiv- und Kulturgut aufgegeben. Der Begriff Kulturgut ist in § 2 Abs. 1 Nr. 10 KGSG definiert und umfasst insbesondere

  • Museumsgut, wie zum Beispiel Gemälde, Grafiken, Skulpturen oder Kunstgewerbe,
  • Bibliotheksgut, wie zum Beispiel Handschriften, Inkunabeln (Wiegendrucke) oder frühe Drucke,
  • Archivgut, wie zum Beispiel Urkunden, Akten oder Amtsbücher.

Die Datenbank beinhaltet:

  • die Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes,
  • die Länderverzeichnisse national wertvoller Archive (bis 31. Juli 2017),
  • die Übersicht beweglicher Kulturdenkmale und anderer denkmalrechtlich geschützter beweglicher Sachen,
  • die Druckversion aller Länderverzeichnisse.

Ein Kulturgut oder bewegliches Kulturdenkmal kann evtl. in mehreren Verzeichnissen bzw. Übersichten enthalten sein. Die Unterschutzstellung nach Denkmalrecht oder Fideikommissrecht wird in dieser Datenbank aber nur veröffentlicht, wenn dies landesrechtlich zulässig ist. In solchen Fällen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Landesbehörde (Behördenfinder).

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