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Ein Projekt von Bund und Ländern

Experten und Sachverständige


Die Ein- oder Ausfuhr von Kulturgütern in das oder aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bedarf in bestimmten Fällen einer Genehmigung oder kann einem generellen Verbot unterliegen. Ob die Ein- oder Ausfuhr ohne oder nur mit Genehmigung erlaubt ist, muss gegebenenfalls mit der Begutachtung des Kulturgutes durch einen Sachverständigen im Rahmen des Zollverfahrens festgestellt werden.

Experten der Länder

Im Rahmen der Abfertigung von Gegenständen bei der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern oder im Rahmen der zollamtlichen Überwachung des Warenverkehrs benötigen die Zollbehörden oft fachwissenschaftlichen Rat zur Klärung der Herkunft eines Kulturgutes. Die Zollbehörden können zu diesem Zweck die Zentralstellen der Länder kontaktieren, die eigenverantwortlich geeignete Personen für die Expertise benennen.

Für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigungen für national wertvolles Kulturgut in Staaten, die nicht zur EU gehören, sind grundsätzlich die Länder zuständig. Dies bedingt eine enge Kooperation mit den Zollbehörden des Bundes. Darüber hinaus fällt in die Zuständigkeit der Länder, die Zollbehörden bei der Überwachung des Verbotes der Ein- und Ausfuhr und des Handels irakischer Kulturgüter zu unterstützen.


Sachverständige des Bundes

Die vom Staat anerkannten, unabhängigen sachverständigen Stellen oder Personen im Sinne des Kulturgüterrückgabegesetzes und des Kulturgutschutzkonventionsausführungsgesetzes werden vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien benannt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Diese Stellen oder Personen sind befugt, Bescheinigungen auszustellen, aus denen sich ergibt, dass das begutachtete Kulturgut keiner Einfuhrbeschränkung unterliegt.


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