kulturgutschutz deutschland

Wozu Kulturgutschutz?

Kunst ist keine Ware wie jede andere. Kunstwerke und Kulturgüter besitzen neben ihrem ästhetischen Wert vor allem eine Vermittlungsfunktion - für das eigene kulturelle Selbstverständnis und den kulturellen Austausch.

Kultur ist, was uns ausmacht - als Menschen, als Europäer, als Deutsche, als Rheinländer oder Thüringer, als Bayern oder Mecklenburger, als Hamburger oder Berliner. Als Spiegel unserer Geschichte und unserer Identität ist der Schutz unseres kulturellen Erbes Teil unseres Selbstverständnisses als Kulturnation. Die Achtung des eigenen kulturellen Erbes ist dabei Grundlage und Ausgangspunkt für die Achtung fremder kultureller Zeugnisse.

Deutschland ist in der glücklichen Lage, über eine staatliche Kulturfinanzierung zu verfügen, die weltweit ihresgleichen sucht. Dies ermöglicht eine beinahe einzigartige Dichte von Kultureinrichtungen. Gleichwohl sind es oftmals private Sammlerinnen und Sammler sowie Stiftungen, die durch ihre finanzielle Förderung oder ihre Leihgaben Kunst und Kultur in einem Umfang zugänglich machen, wie das allein durch staatliche Mittel niemals möglich wäre.

Dass wir darauf auch im Deutschland des 21. Jahrhunderts hoffen und zählen können, hat nicht zuletzt mit der weit verbreiteten Bereitschaft zu tun, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Die zahlreichen Fördervereine deutscher Museen für bildende Kunst beispielsweise sind Ausdruck dieser Verbundenheit mit Kunst und Kultur.

Achtung der kulturellen Identität

Als Spiegel der gesellschaftlichen Identität verdienen Kunst und Kultur aber nicht nur Förderung, sondern auch Schutz. Unabhängig von einem Handelspreis ist der ideelle Wert von Kulturgütern dann besonders hoch, wenn sie in besonderer Weise die Geschichte und kulturelle Identität einer Gemeinschaft spiegeln, so wie beispielsweise in Deutschland die Himmelsscheibe von Nebra. Daher liegt das Ziel des Kulturgutschutzes insbesondere in der Bewahrung des Kulturerbes vor Beschädigung, Zerstörung oder unrechtmäßigen Entfernung von seinem angestammten Ort, um es künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können. Dieser Schutz erfordert allerdings einen gesetzlichen Rahmen, er erfordert Regeln. Der Umgang mit Kulturgut kann nicht allein dem Markt und somit der Regulierung durch Angebot und Nachfrage überlassen werden.

Der Schutz von Kulturgütern dient dabei nicht nur der Festigung der eigenen kulturellen Identität. Er schließt auch die Achtung des kulturellen Erbes fremder Nationen ein. Die Erkenntnis über den Wert und die Bedeutung kultureller Zeugnisse für die Identität einer Gemeinschaft schließt die Achtung der kulturellen Zeugnisse fremder Nationen ein. Da Kulturgüter immer Zeugnisse der menschlichen Entwicklung in ihrer Gesamtheit sind, kommt ihr Schutz stets der Allgemeinheit zugute.
Grundsätzlich ist daher zwischen zwei Schutzrichtungen im Kulturgutschutzrecht zu unterscheiden:

  • Schutz von Kulturgut in Deutschland vor Abwanderung in das Ausland (nationaler Kulturgutschutz)
  • Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das aus diesen unrechtmäßig nach Deutschland verbracht wurde und an diese zurückzugeben ist, sowie die Verhinderung illegaler Einfuhren (internationaler Kulturgutschutz)

Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden in Deutschland das seit 2016 gültige Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sowie einige europäische und landesrechtliche Bestimmungen.

Auch für die Bewahrung und Sicherung des physischen Erhalts von Kulturgut gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Federführend für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Der Schutz von Kulturgut vor Naturkatastrophen hingegen ist eine Kernkompetenz der Länder (Innenministerien). Einzelheiten hierzu können dem Beitrag „Kulturgutschutz“ des BBK entnommen werden.


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