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Alles zum Kulturgutschutz

Kulturgüter sind existenziell als Spiegel unserer Geschichte und unserer Identität. Sie sind deshalb Teil unseres Verständnisses als Kulturnation. Kulturgüter zu schützen liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung.

„Kulturgutschutz“ - das bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von beweglichem Kulturgut, während für den Schutz unbeweglichen Kulturguts der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet wird. In rechtlicher Hinsicht wird Kulturgut durch verschiedene internationale Abkommen, EU-Bestimmungen und durch nationale Gesetze geschützt. Ziel dabei ist, wichtige Zeugnisse der Menschheit zu sichern, zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren sowie sie der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Deutschland wird diese wichtige Aufgabe gemeinsam von Bund und Ländern wahrgenommen. Dabei geht es nicht nur um Kulturgut, das für die Bundesrepublik von nationaler Bedeutung ist, sondern auch um das kulturelle Erbe der Menschheit insgesamt. Die folgenden Seiten geben eine Antwort auf die Frage, warum wir Kulturgüter schützen müssen und vermitteln einen Überblick über die für den Kulturgutschutz relevanten Rechtgrundlagen, insbesondere über die Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG).

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien betreibt dieses Internetportal zum Kulturgutschutz seit Inkrafttreten des KGSG am 6. August 2016 gemäß dessen § 4 zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und Herstellung von Transparenz.

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