kulturgutschutz deutschland

Cote d' Ivoire

Vertragsstaat seit
30.10.1990
Zuletzt aktualisiert
05.02.2021

Konsularischer Kontakt

Botschaft In Deutschland
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Botschaft Im Vertragsstaat

Kurzüberblick

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus der Elfenbeinküste gemäß der Roten Liste für Westafrika und der Notfall-Liste Mali sowie der Roten Liste für Afrika.

Nationale Rechtsgrundlagen

Gesetze:

  • Gesetz zum Schutz des Kulturellen Erbes aus 1987 (la loi n°87-806 du 28 juillet 1987 portant protection du patrimoine culturel)
  • Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums und der Urheberrechte (la Loi n°96-564 du 25 juillet 1996 relative à ta protection des œuvres de l'esprit et aux droits des auteurs, des artistes - interprètes et des producteurs de phonogrammes et vidéogrammes)

    sowie weitere, u.a.

  • loi n° 2013-451 du 19 juin 2013 relative à te lutte contre la cybercriminalité
  • loi n° 2013-865 du 23 décembre 2013 relative à la lutte contre la contrefaçon et te piratage et à la protection des droits de propriété intellectuelle dans les opérations d'exportation et de commercialisation des biens et services
  • loi n° 2014-425 du 14 juillet 2014 portant politique culturelle nationale

Verordnungen :

  • Erlass zur Einrichtung des Büros für den Schutz des Kulturellen Erbes der Cote d’ivoire (Le décret 2012-552 du 13 juin 2012 portants creation, attributions, organisation et fonctionnement d’un établissement public à caractère administratif dénommé Office Ivoirien du Patrimoine Culturel)
  • Erlass zum Nationalkomitee gegen Fälschungen (Le décret 2014-420 du 09 juillet 2014 fixant les attributions, l’organisation et le fonctionnement du Comité national de Lutte contre te Contrefaçon)

    sowie weitere, u. a.

  • L'Arrêté n° 3NAC/MAC/CAB du 30 avril 1931 portant création du Musée National du Costume
  • L’Arrêté n° 030 MCF/CAB du 21 juin 2096 portant attributions organisation et fonctionnement du Musée des Civilisations de Côte d'ivoire
  • L'Arrêté interministériel n° 16 du 09 mai 2006 portant organisation et fonctionnement, de te brigade de lutte contre la fraude et la piraterie dos œuvres culturelles (brigade culturelle)
  • L'Arrêté n° 016 MCF/CAB du 94 avril 2009 portant autorisation de délivrance (te certificat d'exportation d'objet d’art et d’antiquité par te Musée National du Costume de Grand - Bassam en vue de protéger les biens culturels contre te trafic illicite

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

Kulturgutbegriff

Nach Art. 2 des Gesetzes aus 1987 sind unbewegliche Kulturgüter, bewegliche Kulturgüter (Kunstobjekte und Objekte des alten Kunsthandwerkes, Gebrauchsgegenstände und rituelle Objekte und alle prähistorischen oder historischen Relikt von kulturellem Interesse) sowie volkstümliche Kunst geschützt.

Nach Art. 4 des Gesetzesaus 1987 besteht ein generelles Inventar zum kulturellen Erbe. Kulturgüter nach Art. 2 können gem. Art. 56 als Nationalgüter (biens nationaux) klassifiziert werden.

Nach Art. 6 des Gesetzes aus 1996 sind Schriftwerke, mündliche Werke, Werke die für die Bühne oder das Fernsehen geschaffen wurden, musikalische Kompositionen, audiovisuelle Werke, Bildwerke, Skulpturen jeder Art, architektonische Werke, Teppiche, Karten und fotografische Werke geschützt.

Ausfuhrverbote

Als Nationalgüter klassifizierte Kulturgüter können gem. Art. 58 S. 2 des Gesetzes aus 1987 nur zeitlich befristet ausgeführt werden.

Nicht klassifizierte Kunstobjekte und Antiquitäten bedürfen ebenfalls eines Ausfuhrzertifikates gem. Art. 59 des Gesetzes aus 1987. Der Staat kann ein Ankaufsrecht geltend machen. Als Antiquitäten gelten auch Elfenbein, Gold, Handelsgewehre, und alte und antike Objekte von nachgewiesenem finanziellem Wert.
Einer Ausfuhrgenehmigung bedarf es auch bei ethnologischen Objekten aus den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts und früher.

Sanktionen

In Kapitel V des Gesetzes aus 1987 sind die entsprechenden Sanktionen niedergelegt.
Nach Art. 61 wird bei Ausfuhr oder versuchter Ausfuhr eines klassifizierten Kulturgutes das Objekt beschlagnahmt und zugunsten der nationalen Kollektionen eingezogen.

Wer das Ausfuhrverbot nach Art. 58 verletzt, macht sich eines Vergehens nach Art. 62 schuldig, was mit einer sog. Buße dritter Klasse geahndet wird.

Exportverantwortliche Stellen

Zuständig für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung sind die beiden Museen: das Musée des Civi lisations de Côte d’Ivoire (Öffnungszeiten: 7:30-17:00) und das Musée National du Costume de Grand-Bassam (Öffnungszeiten: 7:30-15:30).

Musée des Civilisations de Côte d’Ivoire
Mme Silvie Memel KassiÖffnungszeiten: 7:30-17:00
32 Boulevard Carde
Abidjan
Republik Côte d’Ivoire
Kontakt
Telefon: 00 225 20222056
Fax: 00 225 08657161
Musée National du Costume de Grand-Bassam
Grand-Bassam
Republik Côte d’Ivoire
Kontakt
Telefon: 00 225 21301370
Fax: 00 225 60318845

Verfahren

Kosten
Jeweils 500 FCFA pro Objekt als Objektgebühr und 2000 FCFA (1000 FCFA beim Musée National du Costume in Grand-Bassam) für den Druck.

Formulare

Ausfuhrgenehmigungen sind von den Museumsdirektoren unterzeichnet und tragen eine Verfahrensnummer sowie ein Ausstellungsdatum.

Weitere Informationen

DIRECTION DU PATRIMOINE CULTUREL
Directions nationales
Bd Carde, Tour E, 19e Etage, Porte 50
Plateau Abidjan
Côte d'Ivoire
Tel : (+225) 20 21 53 21
Fax : (+225) 20 21 12 01

Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.

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