kulturgutschutz deutschland

Albanien

Vertragsstaat seit
13.06.2002
Zuletzt aktualisiert
08.03.2022

Konsularischer Kontakt

Botschaft In Deutschland
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Botschaft Im Vertragsstaat

Kurzüberblick

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Südosteuropa

Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlage. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Albaniens geprüft wurde.

Nationale Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 7.4.2003 "für das Kulturelle Erbe" (Law Nr. 9048, Date 07.04.2003 "FOR THE CULTURAL HERITAGE")

Informationen zur alten Rechtslage (bis 2003)

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Kulturgutbegriff

Art. 4 Ziff. 2 schützt

  • Teile von archäologischen Objekten, Mosaiken, Kapitellen, Skulpturen, Säulen, Wandmalereien, Ikonen, Epitaphen, Särgen, die 100 Jahre alt sind,
  • bewegliches archäologisches Material,
  • künstlerische Kreationen aller Art,
  • Archivdokumente von nationaler Bedeutung,
  • Manuskripte und Publikationen, Bücher und Zeitungen von besonderem historischen und bibliographischen Wert,
  • verschiedene Briefmarken-, numismatische und Kunstsammlungen, die über 25 Jahre alt sind
  • traditionelle Arbeiten, Handarbeit und Werkzeuge des täglichen Lebens, sofern sie über 50 Jahre alt sind oder fabrikgefertigt und über 75 Jahre alt sind
  • Herstellungstechnologie von traditionellen Produkten
  • kalter Stahl und Feuerwaffen aus der Zeit bis zum Beginn des zweiten Weltkrieges
  • Persönliche Gegenstände historische bedeutender Persönlichkeiten
  • Objekte des Kulturgut-Inventars, die nach 1991 als geschützt deklariert wurden.

Ausfuhrverbote

Der Handel und Kauf von Kulturgut ist unter albanischen Staatsbürgern im Staatsgebiet unter bestimmten Meldepflichten erlaubt (Art. 9). Nach Art. 9 Ziff. 4 kann die Ausfuhr beantragt werden.

Kulturgut von außerordentlichem nationalen und einzigartigem Wert dürfen zu Restaurierungs-, Studien- oder Ausstellungszwecken ausgeführt werden mit Genehmigung des Ministerrates (Council of Ministers) nach den entsprechenden Verfahrensvoraussetzungen (Art. 19 Ziff. 3).

Sanktionen

Die Sanktionen sind in Art. 49 i. V. m. Art. 19 geregelt.

Exportverantwortliche Stellen

Ministry of Culture, Youth and Sports

Verfahren

Ist die Ausfuhr angestrebt, so bedarf es einer Ausfuhrgenehmigung nach Art. 9 Ziff. 4 durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport (Ministry of Culture, Youth and Sports) nach Bewertung durch eine dem Objekt entsprechende Expertenkommission.

Weitere Informationen

Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können. Mit Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Sollten Sie Cookies nicht akzeptieren, können Sie über "Ablehnen" der Verwendung von Cookies widersprechen.

Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

OK