kulturgutschutz deutschland

Nicaragua

Vertragsstaat seit
19.04.1977
Zuletzt aktualisiert
30.09.2019

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Kurzüberblick

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Nicaragua anhand der Objektliste Zentralamerikas und anhand der Objektliste Lateinamerikas.

Nationale Rechtsgrundlagen

Politische Verfassung Nicaraguas (Constitución Política de la Republica de Nicaragua)

Gesetz 1142 über den Schutz des nationalen Kulturerbes (Ley de Protección al Patrimonio Cultural de la Nación), Veröffentlicht im Gesetzesblatt Nr. 282, 2.12.1982

Exekutivdekret Nr. 10-2006 (Decreto Ejecutivo No. 10-2006: “Reglamento de Investigaciones Arqueológicas en Nicaragua”, publicado en la Gaceta No. 41 del 27 de Febrero del 2006), englische Fassung

Verwaltungsbeschluss Nr. 02-04, vom 2.2.2004, die das kulturelle und künstlerische Erbe der Nation betrifft bzgl. der Malerei, Skulptur, Goldschmiedearbeiten, kolonial-historischen Möbeln aus dem 19. Jahrhundert ( Resolution Administrativa No. 02-04, del 2 de Febrero del 2004, que déclara Patrimonio Cultural y Artistico de laNaciôn las obras de pintura, escultura, orfebreria y demâs bienes muebles de la época colonial (S. XVI-XVIII) y del Siglo XIX).

Strafgesetzbuch (Codigo Penal, Ley No. 641, publicado en La Gaceta, Diario Oficial, Numéros 83,84,85, 86 y 87 del 5 al 9 de Mayo del 2008)

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Kulturgutbegriff

Art. 1 des Gesetzes 1142 beschreibt näher als Kulturgüter (a) paläontologische, (b) archäologische, (c) historische und (d) künstlerische Objekte sowie (e) städtische oder ländliche Ensembles unabhängig von Alter oder Wert. Diese werden mit offizieller Deklaration Teil des nationalen Kulturgutes.

Für archäologische und paläontologische Güter besteht die Zugehörigkeit zum nationalen Kulturerbe bereits ohne Deklaration.

In Bezug auf Malerei, Skulptur, Goldschmiedearbeiten und kolonial-historischen Möbeln aus dem 19. Jahrhundert konkretisiert die Verwaltungsanordnung Nr. 02-04, vom 2.2.2004, welche Werke dem kulturellen Erbe Nicaraguas zugeordnet werden.

Ausfuhrverbote

Der Schutz des archäologischen, historischen, linguistischen, kulturellen und künstlerischen nationalen Erbes ist konstitutionell in der Verfassung in Art. 128 verankert.

Nach Art. 24-27 des Gesetzes 1142 besteht für als nationales Kulturerbe deklarierte Objekte ein generelles Ausfuhrverbot.

Für solche Kulturgüter, die nicht als nationales Kulturerbe deklariert sind, bedarf es einer Ausfuhrgenehmigung.

Zudem ist jede Form von Ausgrabung oder archäologischer oder paläontologischer Forschung ohne eine entsprechende Autorisierung des Kulturinstitutes Nicaraguas illegal gem. Art. 32 des Gesetzes 1142.

Sanktionen

Das Strafgesetzbuch sanktioniert in Art. 299 den illegalen Handel mit dem kulturellen Erbe mit 3 bis 5 Jahren Haftstrafe und umfasst den Verkehr, den Transport, die Lagerung, die Vermarktung, die Ausfuhr und die Übertragung ohne Ausfuhrgenehmigung.

Exportverantwortliche Stellen

Die Ausfuhrgenehmigung für nicht als Kulturelles Erbe deklarierte Kulturgüter erfolgt durch das Kulturinstitut Nicaraguas und ist den Zollbehörden vorzulegen.

Institute Nicaragüense de Cultura
Luis Morales Alonso
Director General

0
Kontakt
Telefon: (505) 2222-2362
Direction Patrimonio Cultural de la Naciôn
Blanca Arâuz Castillo
Responsable

0
Kontakt
Telefon: (505) 2222-6290

Verfahren

Es besteht ein Verfahren zur Feststellung des Nicht-kulturellen Erbes als solches mit dem Ziel eine Ausfuhrgenehmigung zu bekommen. Hierfür bedarf es Angaben zum Antragsteller, zum Zielort der Ausfuhr, zu dem Objekt (Künstler, Technik, Jahr, etc.)

Dauer
24 Stunden
Kosten
Keine Informationen.

Formulare

Das Kulturinstitut Nicaraguas hat ein eigenes Formularmodel zur Feststellung von Werken des Nicht-kulturellen Erbes.

Weitere Informationen

Es besteht eine Zusammenarbeit von der Regierung, dem Kulturinstitut Nicaraguas, der Generaldirektion von Aduanas, der Nationalpolizei, dem internationalen Flughafen, der Post, dem Außenministerium zur Kontrolle und Regulierung des illegalen Handels mit Kulturgut.

Informationen sind erhältlich bei der Direktion Kulturelles Erbe beim Kulturinstitut Nicaraguas und bei den Regionalabteilungen in Leon und Granada:

Amalia Zapata Responsable
Registre Nacional de Bienes Culturales
amaliazapata@hotmail.com
Teléfono: (505) 2222-6290
Marcela Loâisiga
Delegada Patrimonio Cultural - Granada
Correo: delegacionpatrimonio.granada@gmail.com
Teléfono: (505) 2552-5535

Marlen Landero
Delegada Patrimonio Cultural - Leôn
delegacionpatrimonio.leon@gmail.com

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