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Übersicht der Einrichtungen mit einer Genehmigung nach § 25 KGSG in Mecklenburg-Vorpommern

Vorliegend finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen mit einer Genehmigung nach § 25 KGSG in Mecklenburg-Vorpommern. Der Geltungsbereich einer Genehmigung nach § 25 KGSG kann sich sowohl auf den EU Binnenmarkt, als auch auf Drittstaaten außerhalb der EU beziehen. Welche Art von Genehmigung erteilt wurde, können Sie in den Spalten "Genehmigung EU" und "Genehmigung Drittstaaten" nachvollziehen. Bei Fragen zu einer Genehmigung können Sie sich jederzeit auch an die zuständige Landesbehörde wenden.

Übersicht der Einrichtungen mit einer Genehmigung nach § 25 KGSG in Mecklenburg-Vorpommern
NameAdresseGenehmigung EUGenehmigung Drittstaaten
Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-VorpommernWerderstraße 141, 19055 Schwerin02.12.2022-01.12.202702.12.2022-01.12.2027

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