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Übersicht der Einrichtungen mit einer Genehmigung nach § 25 KGSG im Saarland

Vorliegend finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen mit einer Genehmigung nach § 25 KGSG im Saarland. Der Geltungsbereich einer Genehmigung nach § 25 KGSG kann sich sowohl auf den EU Binnenmarkt, als auch auf Drittstaaten außerhalb der EU beziehen. Welche Art von Genehmigung erteilt wurde, können Sie in den Spalten "Genehmigung EU" und "Genehmigung Drittstaaten" nachvollziehen. Bei Fragen zu einer Genehmigung können Sie sich jederzeit auch an die zuständige Landesbehörde wenden.

Übersicht der Einrichtungen mit einer Genehmigung nach § 25 KGSG im Saarland
NameAdresseGenehmigung EUGenehmigung Drittstaaten
Stiftung Saarländischer KulturbesitzBismarckstr. 11-19, 66111 Saarbrücken15.06.2023-14.06.202815.06.2023-14.06.2028

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