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EU-Zentralstellen

Hier finden Sie eine Übersicht der von den Mitgliedsstaaten benannten zentralen Stellen für die Rückgabe unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachter Kulturgüter gemäß Artikel 3 der Richtlinie 93/7/EWG (2014/C 55/02).

Die Zentralstellen der Mitgliedstaaten arbeiten bei der Durchführung des Rückgabeverfahrens zusammen und fördern die Rückkehr von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates. Sie unterstützen einen ersuchenden Mitgliedstaat bei Nachforschungen nach Herkunft und Verbleib von Kulturgut aus seinem Hoheitsgebiet, informieren einen Mitgliedstaat über das Auffinden von Kulturgut in ihrem Hoheitsgebiet und treffen die erforderlichen Maßnahmen für den Erhalt und die Sicherung von Kulturgut aus einem Mitgliedstaat.

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