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Sachverständigenausschuss des Bundes

Nach § 23 Absatz 1 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) bedarf die dauerhafte Ausfuhr von nationalem Kulturgut einer Ausfuhrgenehmigung. Eine Ausfuhrgenehmigung für solche nationalen Kulturgüter kann der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erst nach Anhörung des Sachverständigenausschusses des Bundes erteilen. Die Ausfuhrgenehmigung ist zu versagen, wenn bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls wesentliche Belange des deutschen Kulturgutbesitzes überwiegen.

Untenstehend finden Sie eine Auflistung, der in den Sachverständigenausschuss des Bundes berufenen Personen:

Ordentliche Mitglieder
NameEinrichtung
Frau Prof. Dr. Susanne GaensheimerKunstsammlung NRW
Frau Prof. Dr. Marion AckermannStiftung Preußischer Kulturbesitz
Frau Prof. Dr. Wiebke AhrndtÜbersee-Museum Bremen
Herr Klaus Gerrit FrieseGalerie Klaus Gerrit Friese
Herr Prof. Dr. Helmut FriedelKiCo-Sammlung
Stellvertretende Mitglieder
NameEinrichtung
Herr Dr. Bernhard MaazZentralinstitut für Kunstgeschichte München
Herr Dr. Hubertus GaßnerHamburg
Herr Wolfgang WittrockWolfgang Wittrock Kunsthandel GmbH
Frau Judith IrrgangMuseum Frieder Burda
Frau Prof. Dr. Friederike FlessDeutsches Archäologisches Institut

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