Afghanistan
- Vertragsstaat seit
- 08.09.2005
- Zuletzt aktualisiert
- 10.02.2019

Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Afghanistan
Exportverantwortliche Stellen
Für die Ausfuhr von Artefakten und nicht-antikem Material und für die Untersuchung solcher Fälle ist die Erfassungsstelle zuständig, die bei der Direktion des Nationalmuseums angesiedelt ist (Exportation of Non-antique Material Section of Visa and Control Department).
Diese ist tätig in den Flughafenbüros und den Zollstellen.
Im Bezug auf Kulturgütern, die nach dem Denkmalschutzgesetz (Constitution and Protection of Monument Law) geschützt sind, sind die Regierung, die Museen, die Galerien, die archäologischen Ämter, die Archive und die Denkmalschutzämter nach eben diesem verantwortlich.
Formulare
Das Formular für eine Standardgenehmigung zur Ausfuhr von Kulturgütern ist bei folgender Stelle erhältlich: Exportation of Non-antique Material Section of Visa and Control Department.
Weitere Informationen
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.
