
Jordanien
- Vertragsstaat seit
- 15.03.1974
- Zuletzt aktualisiert
- 26.03.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
11118 Amman
Jordan
Verfahren
- Dauer
- Ein bis zwei Wochen
- Kosten
- keine
Formulare
Es gibt eine Mitteilung von der Antikenabteilung, die sich für den Kulturgüterschutz entsprechend dem UNESCO-Abkommen einsetzt. Zudem gibt es Formular für Leihgaben und Schenkungen, das den Vertragsklauseln entspricht. Beide sind einzuholen beim Department of Antiquities of Jordan (info@doa.gov.jo).
Die Echtheit der Formulare wird anhand des offiziellen Siegels gewahrt.
Weitere Informationen
Auskunft erteilen auch das Flughafenpersonal und die Zollbeamten an der Grenze in Absprache mit der Antikenabteilung und mit dem Ministerium für Tourismus und Antiken.
Weitere Informationen auf der Website des Department of Antiquities (Gesetzestext in autorisierter engl. Übersetzung )
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.