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Antrag auf Feststellung gemäß § 14 Absatz 7 KGSG (sog. Negativattest)

Hier finden Sie das Formular zu dem Antrag auf Feststellung gemäß § 14 Absatz 7 KGSG (sog. Negativattest).

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Antrag auf Feststellung gemäß § 14 Absatz 7 KGSG (sog. Negativattest)

Hier finden Sie das Formular zu dem Antrag auf Feststellung gemäß § 14 Absatz 7 KGSG (sog. Negativattest).

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USA

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Antrag auf Feststellung gemäß § 14 Absatz 7 KGSG (sog. Negativattest)

Hier finden Sie das Formular zu dem Antrag auf Feststellung gemäß § 14 Absatz 7 KGSG (sog. Negativattest).

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Schaubild zur EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern

Hier finden Sie ein Schaubild zur EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern zum Herunterladen.

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Mexiko

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Mexiko.

Der Schutz des mexikanischen Kulturerbes ist spezialgesetzlich seit den 1930er Jahren geregelt. Schon seit 1827 ist die Ausfuhr archäologischer Kulturgüter (damals nach zollgesetzlichen Bestimmungen) untersagt.
Seit 1896 bestimmt mexikanisches Recht die Funde aus archäologischen Grabungen zu Staatseigentum.

Moderne Rechtsgrundlagen des nationalen Kulturgutschutzes sind das Bundesgesetz über archäologische, künstlerische und historische Denkmäler von 1972 sowie verschiedene ergänzende Durchführungsbestimmungen. Der Begriff der Denkmäler umfasst dabei sowohl unbewegliches als auch bewegliches Kulturgut.
Die modernen gesetzlichen Regelungen zum Kulturgutschutz spiegeln das breite kulturelle Erbe Mexikos, indem sie den Schutz
fossiler Überreste,
der Überreste prähispanischer Kulturen,
historischer Baudenkmäler aus dem 16. bis 19 Jahrhundert (religiöse, öffentliche und Zivile Bauten samt Mobiliar) sowie
religiöser und öffentlicher Dokumente und handschriftlicher Originale aus dem 16. bis 19 Jahrhundert sowie von Druckerzeugnissen, die von besonderer Bedeutung für die mexikanische Geschichte sind umfassen.
Wissenschaftliche Sammlungen können qua Erklärung dem Kulturgutschutz unterliegen. Werke verschiedener international und national bedeutsamer mexikanischer Künstler werden umfänglich als künstlerische Denkmäler unter Schutz gestellt (u.a. Diego Rivera).
Archäologische, künstlerische und historische Denkmäler sind per Gesetz vom Handel ausgeschlossen. Sie sind unveräußerlich und unpfändbar. Privater Besitz (nicht Eigentum) ist - nach Registrierung - zulässig.
Es besteht ein generelles Ausfuhrverbot für gesetzlich oder per Dekret als archäologische, künstlerische und historische Denkmäler definierte bewegliche Kulturgüter und fossile Überreste. Sie dürfen nur mit einer Genehmigung und nur vorrübergehend das Land verlassen.

Darüber hinaus ist die Ausfuhr von Kunstwerken des 20. und 21. Jahrhunderts nach entsprechender Genehmigung auch dauerhaft zulässig.

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Leitfaden für den Münzhandel zum Umgang mit dem Kulturgutschutzgesetz

Hinweis: Dies ist ein Informationsangebot des Verbands der Deutschen Münzenhändler e.V. und des Berufsverbands des deutschen Münzenfachhandels e. V. für Verbandsmitglieder, Sammlerinnen, Sammler und Interessierte.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt aus der Handreichung für die Praxis eigene Erläuterungen zu Münzen und Briefmarken bereit.

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Honduras

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Honduras anhand der Objektliste Zentralamerikas und anhand der Objektliste Lateinamerikas.

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Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland von 2013

Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen) und den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland

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Afghanistan-Antragsformuar

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