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Zum Internationalen Tag gegen den illegalen Kulturguthandel

Die Geschichte von Kulturgut transparent machen

Am 14. November 2025 jährt sich der von der UNESCO in 2019 ins Leben gerufene Internationale Tag gegen den illegalen Kulturguthandel. Ein willkommener Anlass mehr, um auf den Schutzbedarf unseres kulturellen Erbes aufmerksam zu machen.

Schmuggel und illegaler Handel mit Kulturgütern stellen eine direkte Bedrohung für den Erhalt des kulturellen Erbes dar. Denn Kulturgüter verfügen nicht nur über einen materiellen Wert. Ihr immaterieller Wert ist häufig ungleich größer: Als Spiegel von Identität, sind sie das Gedächtnis von Kulturräumen und Nationen und somit nicht weniger als das ideelle Erbe der Menschheit. Dieses Erbe ist angesichts der instabilen Lage in Krisen- und Kriegsregionen besonders gefährdet.

Um Objekten aus Raubgrabungen, aber auch Hehlerware aus Diebstählen keinen Markt zu bieten, ist der rechtliche Rahmen in Deutschland in den vergangenen Jahren umfassend gestärkt worden: Das Kulturgutschutzgesetz verpflichtet den gewerblichen Handel zu klaren Sorgfalts- und Nachweispflichten. Sie werden flankiert durch EU-weite Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern.

Tauchen illegal gehandelte Objekte auf dem internationalen Kunstmarkt auf, geht es allerdings nicht nur um das Angebot, sondern auch um die Nachfrage. Denn was vielen oftmals nicht bewusst ist: Wer Diebesgut kauft, läuft nicht nur Gefahr, sich selbst wegen Hehlerei strafbar zu machen. Museen, aber auch private Sammler sind dank gestärkter Informationsrechte imstande und zugleich aufgerufen, sich aktiv beim Schutz von Kulturgut einbringen. Auf Grundlage der bestehenden Regelungen zum Verbraucherschutz - gerade im Internet - können sich Erwerber von Kulturgut über die Herkunft und Geschichte betreffender Objekte informieren. Dies ermöglicht fundierte Kaufentscheidungen. Dies gilt im Vorfeld von Auktionen oder vor Ort im stationären Handel genauso wie für Erwerbungen im Internet.

Anlässlich des Juwelendiebstahls aus dem Pariser Louvre sagte Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer: „Kulturgutschutz beginnt in unseren Köpfen, in unserem Bewusstsein: Nicht nur Museen und Händler müssen wachsam sein. Auch auf der Käuferseite muss ein Bewusstsein für potentiell illegal gehandelte Objekte entstehen. Der illegale Kulturguthandel lebt von Intransparenz. Wir müssen seine ökonomische Grundlage austrocknen, indem wir aktiv nachfragen, zweifelhafte Angebote hinterfragen und Herkunftsnachweise zur Selbstverständlichkeit machen.“

Im Idealfall kann das direkte Nachfragen und in Zweifelsfällen auch das Hinterfragen der Herkunftsgeschichte von Kulturgütern sogar dabei helfen, Kulturgüter wiederzufinden. Dies ist eine globale Herausforderung.

Deutschland arbeitet beim Schutz des kulturellen Erbes eng mit seinen europäischen Partnern und der UNESCO zusammen. Das kürzlich gestartete Virtuelle Museum gestohlener Kulturgüter der UNESCO macht Kulturgutverluste weltweit sichtbar und trägt dazu bei, gestohlene Kulturgüter wiederzufinden. Denn nicht nur der aktuelle Juwelendiebstahl aus dem Pariser Louvre rückt erneut die Gefährdung unseres kulturellen Erbes in den Fokus. Weltweit werden kulturelle Schätze von organisierter Kriminalität und illegalem Kulturguthandel bedroht. Auch in Deutschland gibt es Beispiele: Der 2019 aus den Dresdner Grünen Gewölbe erfolgte Juwelen-Diebstahl oder die 1989 erfolgte Entwendung zweier Spitzweg-Gemälde aus der damaligen Galerie der Romantik im Schloss Charlottenburg zeigen, wie verwundbar kulturelle Schätze sind, wenn sie in das Visier von Kriminellen geraten.

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